Allgemeine Geschäftsbedingungen
von LS Live Solutions e.U. (nachfolgend Auftragnehmer genannt)
1. Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote undalle Vertragsabschlüsse, einschließlich Beratung und sonstige vertraglicheLeistungen. Jedes Angebot des Auftragnehmers ist freibleibend undunverbindlich.
Abweichungen - auch aufgrund abweichender allgemeinerGeschäftsbedingungen des Vertragspartners - haben keine Gültigkeit, es seidenn, sie sind ausdrücklich und schriftlich anerkannt.
2. Vertragsabschluss
Erteilt der Kunde dem Auftragnehmer einen Auftrag, so ister an diesen gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durchden Auftragsnehmer zustande. Die Annahme hat mündlich, oder in Schriftform(z.B. durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass derAuftragsnehmer zweifelsfrei zu erkennen gibt (z.B. durch Tätigwerden aufgrunddes Auftrages), dass der Auftragsnehmer den Auftrag annimmt.
2.1. Vertragsdauer
Die Mietzeit von Material beginnt mit dem Tag dervereinbarten Abholung bzw. Zustellung und endet mit dem Tag der vereinbartenRückgabe bzw. Abholung der Ware. Für Personal gilt der vertraglich vereinbarteZeitraum.
2.2. Änderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von demvereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden,teilt der Auftragsnehmer dem Auftraggeber unverzüglich mit. Soweit durch dieVeränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlichberührt wird, steht – aufgrund dieser Abweichungen – dem Auftraggeber keinKündigungsrecht zu.
Im Krankheitsfall ist der Auftragsnehmer, in Abstimmung mitdem Auftraggeber, berechtig seine Leistungen durch einen adäquaten Ersatzvertreten zu lassen.
3. Veranstaltungen
Der Auftraggeber hat für die Sicherheit der Techniker aufder gesamten Anlage zu sorgen. Die Zufahrt zum Veranstaltungsbereich mussjederzeit möglich sein. Bei Freiluftevents müssen die Bühne sowie der FOH-Platz(Technikplatz) wetterfest und sturmsicher sein.
4. Diebstahl/Reparatur
Für Mietmaterial, Werkzeug und vom Auftragnehmermitgeführte elektronische Geräte gilt: Im Falle von Diebstahl, Veruntreuung,Sachbeschädigung, Umwelteinfluss oder Vandalismus sowie unsachgemäßerHandhabung jeglicher Art durch den Auftraggeber oder Dritter, ist derentstandene Schaden vom Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen ausnahmslos zuersetzen.
5. Zahlung
Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden,sind die vom Auftragsnehmer gestellten Rechnungen binnen 14 Tagen nachRechnungsausstellung zu zahlen. Bei Zahlungsverzug gelten 12 %Verzugszinsenzuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer als vereinbart(gegenüber Verbrauchern im Sinne des KSCHG gelten 9% Verzugszinsen alsvereinbart). Weiters ist der Auftraggeber zum Ersatz von allfälligen Mahn-undInkassospesen verpflichtet. Wird ein bereits schriftlich oder mündlichbeauftragtes Angebot 14 Tage vor Auftragsbeginn storniert, werden 25%, zwischen14 und 5 Tagen 50% und unter 5 Tagen 100% der Gesamtauftragssumme eingehoben.Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung seitens des Auftraggeberswegen etwaiger Gegenansprüche ist unzulässig. Die Ansprüche vom Auftragsnehmerbestehen unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg der Veranstaltung. Im Fallevorzeitiger Beendigung des Leistungsvertrages auf Grund eines vom Auftraggeberzu vertretenden Verhaltens oder Ereignisses, ist der Auftragsnehmer berechtigt,das Leistungsentgelt für die gesamte ursprüngliche Vertragszeit zu berechnen.Weitergehende Schadensersatzansprüche vom Auftragsnehmer bleiben hiervonunberührt.
6.Gewährleistung, Haftung, Garantie bei Verkauf
Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichenBestimmungen. Sie begrenzt sich auf die gesetzliche Frist von 24 Monaten ab derWarenübernahme durch den Käufer oder bei Dienstleistungen mit dem Abschluss derDienstleistung. Bei berechtigt beanstandeten Mängeln wird entweder kostenloserErsatz oder Verbesserung vorgenommen, wofür eine angemessene Frist einzuräumenist. Kommt ein Austausch oder eine Verbesserung nicht in Betracht (nichtmöglich, zu hoher Aufwand, unzumutbar, Fristverzug etc.), dann hat der KäuferAnspruch auf Preisminderung bzw., wenn der Mangel nicht geringfügig ist,Aufhebung des Vertrages (Wandlung).
Auftretende Mängel sind möglichst bei Lieferung bzw. nachSichtbarwerden bekannt zu geben, wobei ein Unterlassen der Bekanntgabe beiLieferung bzw. nach Sichtbarwerden durch einen Verbraucher keinen Einfluss aufdessen Gewährleistungsansprüche hat. Ist der Kauf für den Kunden einHandelsgeschäft (B2B), so hat er bis spätestens 2 Wochen nach Erhalt die Warezu untersuchen und uns unverzüglich bei Auffinden eines Mangels diesenanzuzeigen.
Der Auftragnehmer haftet ausschließlich nur für Schäden beiVorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. beiVerbrauchergeschäften. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeithat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigtezu beweisen. Der Ersatz von (Mangel-) Folgeschäden, sowie sonstigenSachschäden, Vermögensschäden und Schäden Dritter gegen den Kunden, sofern essich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, ist ausgeschlossen. DerAuftragnehmer als Betreiber des im Impressum genannten Webshops erbringt dieLeistungen mit größter Sorgfalt, haftet aber nicht für die von Dritten zur Verfügunggestellten bzw. von Dritten bezogenen Leistungen.Die Garantie istbeim Garantiegeber (beim Hersteller/ manchmal auch beim Verkäufer, falls dieserder Hersteller ist) geltend zu machen und erfolgt nach dessen Bestimmungen.Etwaige Garantiebedingungen entnehmen Sie bitte der Vertragsbestätigung. Durchdie Inanspruchnahme der Garantie wird die gesetzliche Gewährleistung nichteingeschränkt.Beim Versand derWare bei Verbrauchergeschäften geht die Gefahr für den Verlust oder dieBeschädigung der Ware erst auf den Verbraucher über, sobald die Ware an denVerbraucher oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenenDritten abgeliefert wird. Hat aber der Verbraucher selbst denBeförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine unsererseits vorgeschlageneAuswahlmöglichkeit zu nützen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigungder Ware an den Beförderer über.
7. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle rechtlichen Angelegenheiten istWien. Durch die Beauftragung, schriftlich oder mündlich, erklärt sich derAuftraggeber mit den vorstehenden Bedingungen einverstanden.
Wien, 01.01.2020
Lukas Hruby,
Taborstrasse 51/2/29, 1020 Wien